Mietverwaltung

Mietverwaltung

Die Mietverwaltung erfordert mitunter viel Sachverstand und ist zeitaufwendig. Bei unserer Tätigkeit haben wir stets die Vorgaben unserer Eigentümer/Auftraggeber vor Augen.

Unsere Priorität bei der Verwaltung von Miethäusern liegt auf der Wirtschaftlichkeit, dem Werterhalt sowie der Wertsteigerung Ihrer Immobilie.

Wir halten Sie als Eigentümer stets gut informiert. Wir handeln im Rahmen des Vereinbarten selbständig und beraten uns mit Ihnen nach individuellen Absprachen im gewünschten Maße bei allen wichtigen Entscheidungen.

Der Eigentümerwunsch entscheidet. So treten wir als neue Hausverwaltung auch in der Mietverwaltung nicht an, um alles neu zu gestalten. Gutes und bewährtes soll weiter erhalten bleiben. Sollten Sie zum Beispiel mit Ihrer Sanitärfirma in Sachen Heizungswartung zufrieden sein, gibt es für uns keinen Anlass, bei Übernahme Ihrer Liegenschaft diese auszuwechseln.

Wir legen großen Wert auf unsere Unabhängigkeit.

Wir sind nicht mit anderen Unternehmen fest verbunden und erhalten keine Vermittlungsprovisionen für Versicherungen oder Auftragsvergaben.
Gerne nehmen wir in der Praxis auch Vorschläge von Handwerksfirmen auf, damit wir diese in unseren Ausschreibungen berücksichtigen können.

Selbstverständlich erstreckt sich unser Leistungsspektrum über die hier aufgeführten Leistungen. Gerne stellen wir Ihnen unsere Dienstleistung in einem persönlichen Gespräch vor.

Auszug unser Leistungen:

Allgemeine Verwaltung
  • Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten
  • Erledigung des erforderlichen Schriftverkehrs
  • Führung aller erforderlichen Verhandlungen mit Behörden, Mietern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte
  • Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Aushändigung der Kopien des Schriftverkehrs
Kaufmännische Betreuung
  • Anlage eines Mietkontos im Auftrag des Eigentümers bei einer deutschen Bank oder Sparkasse, auf den Namen des Eigentümers. Auf Wunsch wird auch ein bestehendes Bankkonto des Eigentümers  benutzt, über welsches der Hausverwaltung Verfügungsberechtigung zu erteilen ist.
  • Einziehung der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten und Verbuchung der Beträge
  • Zahlung sämtlicher das Mietobjekt betreffenden Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Zins- und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen. 
  • Zahlung von Handwerkerrechnungen und sonstige Aufwendungen aus dem Mietkonto, soweit die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig der Verwaltung vorliegen und ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen.
  • Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nach Prüfung von Rechnungen und Gebührenbescheiden auf rechnerische und sachliche Richtigkeit.
  • Erstellung einer jährlichen Betriebskostenabrechnung für die Mieter
  • Anlage und Abrechnung der Kaution bei einziehenden bzw. ausziehenden Mietern
  • Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahrens bei Zahlungsverzug des Mieters
  • Erwirken von gerichtlichen Mahnbescheiden
  • Betreuung eines Rechtsstreites mit einem Mieter
  • Quartals- und Jahresabrechnung für den Eigentümer / Steuerberater
  • gegenbenenfalls enge Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater
Technische Betreuung
  • Veranlassung notwendiger Instandhaltungen im Einvernehmen mit dem Eigentümer, um die Funktionsfähigkeit und den Wert des Gebäudes und der darin vermieteten Räume zu erhalten
  • mindestens jährliche Begehung des Gebäudes zur Feststellung technischer Mängel nebst Erstellung eines Zustandsberichtes mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten
  • Wohnungsabnahme und Wohnungsübergabe bei Mieterwechsel
  • Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen mit ihren Auswirkungen unter Hinzuziehung von Fachfirmen

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